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>Bürowelten>Nachhaltigkeit>Anforderungen an Büromöbel

Anforderungen an Büromöbel

„Im Büromöbelbereich hat sich ja praktisch bereits die ganze Branche auf Cradel to Cradle umgestellt“ lobte Professor Dr. Michael Braungart in einem Interview mit der Zeitschrift „Das Büro“ (Sonderausgabe „Green Office 2010“) die Hersteller von Büromöbeln. Allerdings ist der Umgang mit (Roh-)Stoffen nur ein Aspekt nachhaltigen Handelns.

Die nachfolgende Übersicht soll eine grobe Orientierung geben, worauf beim Kauf von Büromöbeln geachtet werden sollte.

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Langlebigkeit

Haltbarkeit
Das erste Kriterium für die Nachhaltigkeit von Produkten ist ihre voraussichtliche Nutzungsdauer. Verarbeitung und Stabilität sind wichtige Voraussetzungen für die ökologische Qualität von Produkten.

Erweiterungsfähigkeit und Nachlieferungen
Weil sich die Anforderungen an Büromöbel im Nutzungszeitraum häufig verändern, müssen nachhaltige Produkte an neue Anforderungen anpassbar sein. Ergänzungs- und Ersatzteile müssen auch noch nach mehreren Jahren verfügbar sein.

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Materialien

CO2-Ausstoß
Das Treibhausgas Kohlendioxid schädigt die Ozonschicht. Daher muss schon bei der Entwicklung von Büromöbeln auf die Auswahl möglichst vieler klimaneutraler Materialien geachtet werden.

Materialeinsatz
Rohstoffe müssen effizient eingesetzt werden. Abfälle sollten auf ein Minimum reduziert und soweit möglich einer weiteren Verwertung zugeführt werden. Es sollen Materialien eingesetzt werden, die recyclierbar, biologisch abbaubar oder zumindest wieder verwertbar sind. Schnell nachwachsende Rohstoffe und recyclierte Materialien sind zu bevorzugen.  Dabei ist der Einfluss der Materialwahl auf die Haltbarkeit der Produkte zu berücksichtigen.

Materialherkunft
Bei der Materialwahl sind einerseits die „Produktionsbedingungen“ (z. B. Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft) und andererseits die erforderlichen Transportwege zu berücksichtigen.

Schadstoffe
Für Nutzer und Beschäftigte in der Produktion gleichermaßen wichtig ist, dass die eingesetzten Materialien keine schädlichen Gase oder andere schädliche Stoffe abgeben. (Nicht schädlich aber manchmal irritierend ist der Geruch einiger neuer Materialien (vgl. neue Automobile). Diese Gerüche dürfen nicht dominierend sein oder müssen binnen kurzer Zeit „verfliegen“.)

Alle genannten Anforderungen gelten für Produkte und Verpackungsmaterialien.

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Nutzung

Einige Büromöbel benötigen eine Energieversorgung – z. B. für integrierte Beleuchtungselemente oder elektrische Verstellungen. Deren Betrieb muss energiearm funktionieren. Es muss zudem möglich sein, die Energiezufuhr abzuschalten und / oder es muss ein energiesparender Stand-by-Modus vorhanden sein.

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Recycling und Wiederverwertung

Recyclingfähigkeit
Nach ihrer Nutzungsdauer sollen Büromöbel in möglichst großem Umfang einer Wiederverwertung zugeführt werden. Voraussetzung dafür ist die gezielte Auswahl von Materialien (Materialeinsatz), eine einfache Demontierbarkeit der Produkte und ein Netzwerk, das die Rückführung der einzelnen Materialien in den Rohstoffkreislauf ermöglicht.

Rücknahme
Der Hersteller der Produkte muss bereit sein, seine Produkte nach Ende der Nutzungsdauer zurückzunehmen um sie einer Weiterverwendung oder einer sachgerechten Entsorgung und Wiederverwertung der Materialien zuzuführen. Im Einzelfall sollte berücksichtigt werden, dass Rücknahme und Rücktransport in ökologischen Hinsicht in Konkurrenz stehen können.

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Fertigungsprozess

Wassermanagement
Im Fertigungsprozess benötigtes Wasser muss sparsam verwendet werden. Zu bevorzugen sind weitgehend geschlossene Wasserkreisläufe. Abwässer müssen gereinigt bzw. einer Reinigung zugeführt werden.

Energieeinsatz
Zu berücksichtigen ist die Menge der grauen Energie (Energiemenge, die für Herstellung, Transport, Lagerung, Verkauf und Entsorgung der Produkte benötigt wird) und die Energieeffizienz der Fertigungs- und Verwaltungsgebäude. Erheblichen Einfluss auf die ökologische Qualität hat die Herkunft der Energie bzw. die Art der Energiequelle. Ebenso wichtig ist die Menge der Treibhausgase die durch den Energieeinsatz entstehen.

Chemikalieneinsatz
Der Einsatz potentiell umwelt- oder gesundheitsschädlicher Chemikalien bei der Herstellung von Produkten muss vermieden bzw. auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Mitarbeiter müssen durch geeignete Maßnahmen und Einweisungen in deren Nutzung vor dem Kontakt mit solchen Materialien geschützt werden. Nutzer der Produkte dürfen grundsätzlich nicht mit gesundheitsschädlichen Stoffen in Kontakt kommen (siehe dazu auch Materialien/Schadstoffe). Produkt-, Prozess- und Wartungschemikalien sind umweltgerecht zu entsorgen.

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Ökobilanz

Der ökologische Standard eines Unternehmens kann und muss kontinuierlich verbessert werden. Basis hierfür sind Ökobilanzierungen – z. B. anhand der in EMAS II oder ISO 14000 definierten Kriterien.

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Soziale Verantwortung

Umwelt- und gesundheitsverantwortliches Verhalten sind untrennbar miteinander verbunden. Unternehmen sind daher in der Pflicht,  auch für Ihre Mitarbeiter zu gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensbedingungen zu sorgen. Dazu gehören neben dem unmittelbaren Schutz der physischen Unversehrtheit auch Maßnahmen, die das Wohlbefinden der Beschäftigten fördern. 

Unternehmen die nachhaltiges Handeln für sich reklamieren, sollten die Wertschätzung  gegenüber ihren Mitarbeitern und der Region, in der sie beheimatet sind, durch geeignete Maßnahmen ausdrücken.

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Viele der genannten Kriterien sind Voraussetzung für die Zertifizierung von Büromöbeln mit dem QUALITY OFFICE-Zeichen.


Hinweise auf Prüfzeichen, die schadstoffarme Produkte kennzeichnen finden Sie hier.

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Bildquelle: www.haworth.com

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