Praxisbeispiele: Kreativwirtschaft
Agentur Syzygy, Hamburg
YOL 15/2009 – Schwerpunkt Einrichtung: Die Idee eines großen Arbeitstisches, an dem alle zusammensitzen und vom direkten Ideenaustausch untereinander profitieren können, wurde zum Kernstück der Büroeinrichtungen bei der Syzygy AG. Die Hamburger Architekten eins:eins entwickelten für die Marketingagentur ein Tischkonzept, aus dem einzelne Tischmodule in unterschiedlichen Konfigurationen zu einem großen Ganzen zusammengesetzt, oder aber als Einzel- oder Zweiertische verwendet werden können. Der "große Tisch" im Großraumbüro besteht aus zwölf Einzeltischen. Das Besondere daran ist, dass die Mitarbeiter nicht "an", sondern vielmehr "in" diesen Tischen sitzen. Denn die Sitzplätze befinden sich jeweils innerhalb der aus den Tischflächen ausgeschnittenen Quadraten.
Jeweils zwei der gegenüberliegenden Arbeitsplätze sind so ausgerichtet, dass die Mitarbeiter bei der Bildschirmarbeit seitlich aneinander vorbeischauen. Gleichzeitig sitzt man nah nebeneinander. Dies ermöglicht einerseits die Konzentration des Einzelnen auf seine Arbeit und andererseits die einfache Kontaktaufnahme unter den Kollegen.
Mittels Schiebewand kann der hintere Teil des Großraumbüros abgetrennt werden – dort sind die Arbeitsplätze der beiden Chefs untergebracht. Diese wollen sich einerseits in die Teamarbeit integrieren, andererseits aber auch ganz oder teilweise abschotten können. Die Schiebewand hat darüber hinaus noch weitere Funktionen: Dank der stoffbespannten Weichfaserplatte wird der Schallschutz im Raum verbessert und die Oberfläche kann zudem als große Pinnwand zum Einsatz kommen – ideal für die vielen beim Brainstorming entstehenden Notizzettel mit Aufschrieben und Skizzen.
(Quelle: AIT 10/2009 – Büro- und Verwaltungsbauten)
Ergonomische Schwachstellen
Möglicherweise wurde die kommunikative Atmosphäre und das zweifelsohne attraktive Ambiente mit ergonomischen Nachteilen erkauft. Ob die in DIN 4543-1 spezifizierte und laut Arbeitsstättenverordnung § 24 zwingend vorgeschriebene "freie Bewegungsfläche" mit einer Mindestfläche von 1,5 qm je Büroarbeitsplatz (Mindesttiefe von 1,0 m an jeder Stelle) tatsächlich erbracht sind, kann nur vor Ort festgestellt werden. Offensichtlich ist das Fehlen einer Höhenanpassung der einzelnen Arbeitstische an die Körpergröße der Nutzer und einer akustischen Abschirmung einzelner oder mehrerer Arbeitsplätze.
Vorgestellte Beispiele:
Agentur Syzygy, Hamburg:

- Bildquelle: eins:eins architekten





