Beleuchtung für Bildschirmarbeitsplätze
Die Arbeit am Bildschirm stellt hohe Anforderungen an die Augen. Professionelle Beleuchtung ist Voraussetzung für gute Sehleistung und Sehkomfort.
Beleuchtungsstärke
Fehlerfreies und ermüdungsfreies Sehen hängen wesentlich vom Beleuchtungsniveau ab. Das wiederum wird durch die Beleuchtungsstärke (gemessen in Lux (lx)) bestimmt. Dabei gilt: Je schwieriger die Sehaufgabe, desto höher muss die Beleuchtungsstärke sein.
Gleichmäßig hohe Beleuchtungsstärken im gesamten Raum werden erfahrungsgemäß als unangenehm empfunden und erhöhen den Energieverbrauch. Deshalb kommen in Büroräumen meist drei Arten der Beleuchtung zum Tragen:
- Raumbezogene Beleuchtung
Sie schafft an allen Stellen im Raum gleichmäßige Sehbedingungen. Sie ist unabhängig von der Anordnung der Arbeitsplätze.
> Mindest-Beleuchtungsstärke: 300 lx - Arbeitsbereichsbezogene Beleuchtung
Sie bezieht sich auf den Arbeitsbereich (Schreibtische, Besprechungstische, spezielle Funktionsflächen) im engeren Sinne einschließlich der persönlichen Bewegungsfläche.
> Mindest-Beleuchtungsstärke: 500 lx - Teilflächenbezogene Beleuchtung
Eine Teilfläche des Schreibtischarbeitsplatzes von mindestens 600 x 600 mm sollte stärker beleuchtet werden um beispielsweise die Lesbarkeit gedruckter Vorlagen zu erhöhen.
> Empfohlene Beleuchtungsstärke: 750 lx
Die Messung erfolgt jeweils in einer Höhe von 0,75 m über dem Boden. Zu beachten ist, dass das Beleuchtungsniveau durch Alterung und Verschmutzung der Lampen sinkt. Damit kann abhängig vom Wartungsfaktor die Installation höherer Beleuchtungsstärken notwendig sein. Höhere Beleuchtungsstärken sind auch dann sinnvoll, wenn die Arbeitsaufgabe besonders hohe Anforderungen an das Sehen stellt oder ein Arbeitsplatz.

Leuchtdichteverhältnis
Am Arbeitsplatz und im Umfeld ist zudem für ein ausgewogenes Leuchtdichteverhältnis aller Flächen zu sorgen.
Folgende Kontrastverhältnisse werden empfohlen:
- Für das direkte Gesichtsfeld (Mittelfeld) ein Verhältnis von 3:1.
- Für das weitere Gesichtsfeld (Umfeld) sollte ein Verhältnis 10:1 nicht wesentlich überschritten werden.

Blendung
Blendung beeinträchtigt Sehleistung und Sehkomfort und führt so zu höheren Fehlerquoten und frühzeitiger Ermüdung. Da Blendung auch zu gesundheitlicher Beeinträchtigungen führen kann, schreibt unter anderem die Bildschirmarbeitsverordnung die Vermeidung von Blendung verbindlich vor.
Zu unterscheiden sind zwei Arten der Blendung:
- Direktblendung
Sie entsteht durch zu hohe Leuchtdichtekontraste, die durch Fensterflächen oder nicht abgeschirmten Lampen im Gesichtsfeld verursacht werden können. - Reflexblendung
Diese entsteht durch Spiegelung des Lichts auf glänzenden Oberflächen (Bildschirm, Tastatur, Arbeitsflächen, Wänden, etc.).
Geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Blendungen sind:
- Anordnung der Arbeitsplätze mit einer zur Hauptfensterfront parallelen Blickrichtung.
- Bei starkem Lichteinfall von außen Einsatz verstellbarer Lichtschutzvorrichtung.
- Anordnung von Langfeldleuchten parallel zum Fenster.
- Platzierung von Leuchten zur Direktbeleuchtung seitlich des Arbeitsplatzes.
- Lichteinfall von schräg oben.
- Einsatz von Rasterleuchten.
- Einhaltung der empfohlenen Reflexionsgrade für Arbeitsflächen, Einrichtungen und Geräte.
Die VBG empfiehlt die Einhaltung folgender Reflexionsgrade:
- Decke: 0,7 bis 0,9 %
- Wände: 0,5 bis 0,8 %
- Boden: 0,2 bis 0,4 %
Für Arbeitsflächen, Einrichtungen und Geräte sind Reflexionsgrade von 0,15 bis 0,75 % bei Glanzgraden von matt bis seidenmatt zulässig.

Optimale Arbeitsplatzbeleuchtung
Fallstudien zeigen, dass Beleuchtungskonzepte, die Deckenleuchten mit individuell regulierbaren Arbeitsplatzleuchten kombinieren, zu mehr Wohlbefinden und geringerer Ermüdung der Nutzer beitragen. Die Gründe hierfür sind vielfältig:
- Menschen haben einen äußerst unterschiedlichen Lichtbedarf
- Sehaufgaben ändern sich
- Viele Sehobjekte glänzen
- Manche Sehaufgaben erfordern die Einhaltung einer bestimmten Licht-Einfallsrichtung
- Menschen sind unterschiedlich groß und nehmen unterschiedliche Haltungen ein
Ideal sind deshalb so genannte 3-Komponenten-Beleuchtungen. Diese ergänzen eine vorwiegend indirekte Grundbeleuchtung durch Arbeitsplatzleuchten. Die "vorwiegend indirekte Beleuchtung" kann beispielsweise mit abhängenden Deckenleuchten erreicht werden, die 30 Prozent des Lichtstromes mit geringer Leuchtdichte in den unteren Arbeitsplatzbereich strahlen, während 70 Prozent Decken und Wände beleuchten. Entsprechende Ergebnisse sind auch mit Stehleuchten zu erreichen. Diese bieten den Vorteil einer größeren Flexibilität.
Themen dieser Seite:

- Richtige Anordnung des Arbeitsplatzes zur Vermeidung von Direkt- und Reflexblendung (Quelle: Informationsschrift Nr. 4 des buero-forums "Bildschirmarbeitsplatz")

- Richtige Platzierung von Deckenleuchten seitlich des Arbeitsplatzes (Quelle: Informationsschrift Nr. 4 des buero-forums "Bildschirmarbeitsplatz")






