Ergonomische Arbeitstische
Die Bundesanstalt für Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz (BAUA) nennt als typische Ursache für die "Büroleiden" Nacken- und Kopfschmerzen, Nacken-Schulter-Arm-Syndrome oder Kreuz- und Rückenschmerzen unter anderem unzureichende Arbeitsmittel und Möbel (insbesondere Arbeitstisch und Stuhl) und eine ungünstige Positionierung von Tastatur und Bildschirm.
Auf die folgenden Kriterien sollte daher bei der Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen unbedingt geachtet werden:

Qualitätskriterien für Arbeitstische
- Die Arbeitsfläche muss ausreichend groß sein.
Sie muss mindestens 160 x 80 cm oder 1,28 m2 groß sein. Die Fläche von tischhohen Containern oder Anbauelementen darf addiert werden. Der Arbeitstisch muss jedoch eine nicht unterteilte Breite von mindestens 120 cm haben. - Die Arbeitsfläche muss mindestens 80 cm tief sein.
Der Sehabstand zwischen Auge und Bildschirm muss mindestens 50 cm betragen. Bei Bildschirmen mit einer Bilddiagonale von mehr als 17'' ist in der Regel ein größerer Abstand notwendig. Bildschirme dürfen außerdem nicht über die Plattenkante hinausragen. Daher kann im Einzelfall eine größere Tischtiefe erforderlich sein. - Die Höhe der Arbeitsfläche sollte sich auf die Größe des Nutzers einstellen lassen.
Die optimale Arbeitshöhe ergibt sich aus der Sitzhöhe. Ober- und Unterschenkel sollten ebenso wie Ober- und Unterarm etwa einen 90°-Winkel bilden.
Werden Arbeitstische dauerhaft nur von einer Person genutzt, sind Tische, die bei der Montage auf die Körpermaße des Nutzers eingestellt werden können, grunsätzlich ausreichend. Flexibler sind Tische, die durch den Nutzer selbst verstellt werden können.
Üblich sind Verstellbereiche von Tischen für ausschließlich sitzende Arbeitshöhe von 68 bis 78 cm. Viele Tischprogramme lassen aber auch eine niedrigere oder höhere Positionierung zu und bieten damit einer größeren Nutzerzahl die Möglichkeit, einer optimalen Höheneinstellung. - Optimal sind Tische, die nicht nur auf die optimale Arbeitshöhe im Sitzen, sondern auch zwischen Sitz- und Steh-Höhe verstellt werden können.
Ist dies nicht möglich, sollte zeitweises Arbeiten im Stehen auf andere Art ermöglicht werden. Der Verstellbereich sollte sich dann zumindest im Bereich von 68 bis 118 cm bewegen. Ein größerer Verstellbereich kann sinnvoll sein. - Der Arbeitsplatz muss einen ausreichenden Bein- und Fußraum aufweisen, d. h. bei normaler Nutzung dürfen Beine und Füße nicht anstoßen.
Dies ist im allgemeinen gegeben, wenn ausgehend von einer Arbeitshöhe von 72 cm unter der vorderen Kante der Arbeitstisches eine Höhe von 65 cm frei bleibt, also keine konstruktiven Elemente von mehr als 7 cm Höhe in diesem Bereich angebracht sind. Bei 20 cm ab Tischvorderkante müssen noch mindestens 62 cm frei bleiben, bei 45 cm ab Tischvorderkante 55 cm und bei 60 bis 80 cm ab Tischvorderkante mindestens 12 cm. Die Breite des freien Beinraums muss mindestens 60 cm betragen. Auch hier gilt: Ein größerer Freiraum schafft zusätzlich Raum für Bewegung und für individuelle Anpassung und ist daher stets positiv zu beurteilen. - Arbeitsflächen müssen reflexionsarm und frei von Spiegelungen sein.
Starke Kontraste zwischen dem Arbeitsmaterial und der Arbeitsfläche führen zur Ermüdung des Auges. Glänzende Oberflächen führen zu Blendung oder Einstrahlungen in Bildschirme. Indirekte Folgen sind unter anderem höher Fehlerhäufigkeiten und Verspannungen des Schulter-Nacken-Bereichs. - Der Arbeitstisch muss mit einer vertikalen und horizontalen Kabelführung mit integrierter Zugentlastung ausgestattet sein.
Diese ist an allen Schreibtischen notwendig, an denen Bildschirme oder andere Geräte genutzt werden, die an Strom- oder Datenleitungen angeschlossen sind. Eine ordnungsgemäße Verkabelung dient der Vermeidung von Unfällen. - Alle Leitungswege müssen frei von schaften Kanten sein,
um so eine mögliche Beschädigung der Kabel auszuschließen. - Werden mehrere Möbelelemente gemeinsam verkabelt, müssen die einzelnen Möbelteile fest miteinander verbunden werden.
Dies gilt beispielsweise für Schreibtischkonfigurationen, die aus mehreren Einzeltischen bestehen. - Der Arbeitstisch hat ein GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit.
Das GS-Zeichen garantiert unter anderem die Standsicherheit, Festigkeit und Schwingungsfreiheit des Gestells. GS-geprüfte Produkte sind frei von gefährlichen Ecken und Kanten und entsprechen den gültigen Normen.

Die genannten Kriterien sind Teil der Leitlinie L-Q 01-06 – Qualitätskriterien für Büroarbeitsplätze auf deren Basis das QUALITY OFFICE-Zeichen vergeben wird.
Nähere Informationen zu QUALITY OFFICE finden Sie unter www.quality-office.org
Außerdem sind diese Anforderungen an Bürostühle sowie Kriterien zur Beurteilung anderer Möbel und gesamter Büroarbeitsplätze auch Teil des Office-Checks. Diesen können Sie ab dem 21. Oktober 2008 unter Infoservice bestellen oder direkt herunterladen.





