Grundlagen der Flächenplanung
Die Anforderungen an Büroflächen sind in einschlägigen Regelwerken definiert:
- ArbStättV – Arbeitsstättenverordnung
- ASR – Arbeitsstätten-Richtlinien
- BidscharbV – Bildschirmarbeitsverordnung
- DIN 4543-1 – Büroarbeitsplätze Flächen für Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln
- BGI 650 – "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze" – Leitfaden für die Gestaltung
- BGI 5050 – "Büroraumplanung" – Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros
Die Anforderungen an Kommunikationsräume werden durch folgende Normen ergänzt:
- DIN 16555 – Flächen für Kommunikationsarbeitsplätze in Büro- und Verwaltungsgebäuden
- DIN 15906 – Tagungsstätten

ArbStättV und ASR
Im Anhang der ArbStättV sind Schutzziele definiert, die auch für die Planung von Büroräumen relevant sind. Die Fassung der ArbStättV aus dem Jahr 2004 enthält jedoch keine flächenrelevanten Regelungen. Diese – und andere Anforderungen an Arbeitsplätze – werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisiert.
Veröffentlicht wurden u. a. die folgenden ASR:
- ASR A1.8 Verkehrswege
- ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
mit Ergänzungen in ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitstätten - ASR A3.4 Beleuchtung
- ASR A3.5 Raumtemperatur
- ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume
- ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
- ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
Noch nicht veröffentlichte ASR:
- ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen
- ASR A3.6 Lüftung
Die Texte der neu veröffentlichten ASR finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die älteren Arbeitsstättenrichtlinien können beispielsweise auf den Internetseiten der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg im Bereich Vorschriften/Arbeitsstättenrecht nachgelesen werden.

BildschirmarbV
§ 4 formuliert die "Anforderungen an die Gestaltung" von Bildschirmarbeitsplätzen, die im Anhang detailliert werden. Bezüglich der Fläche nennt die BildschrimarbV eher allgemeine Kriterien:
| Ziffer | Anforderung |
| 10 | ausreichend große Arbeitsfläche, die die flexible (individuelle) Anordnung aller Arbeitsmittel erlaubt und ausreichend Raum für eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung bietet |
| 14 | ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen (Bewegungsfläche) |

DIN 4543-1
In Abhängigkeit von der Aufgabe regelt sie Größe, Abstände, Überlagerungen u. dgl. und ist damit das wichtigste Regelwerk, wenn es um die Flächen im Büro geht. Sie ist analytisch aufgebaut und unterscheidet
- Arbeitsflächen
- Freie Bewegungsflächen
- Benutzerflächen
- Möbel-Stellflächen
- Möbel-Funktionsflächen
- Verkehrswegeflächen im Raum
Bei Büroflächen ist ist die DIN 4543-1 für Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaft erste Beurteilungs- und Genehmigungsgrundlage – vorausgesetzt die gesetzlichen Anforderungen sind erfüllt und gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt.

BGI 650 und BGI 5050
BGI 5050 fasst die wichtigesten Anforderungen an die Flächenplanung im Büro zusammen. Die BGI 650 ergänzt diese mit Informationen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung.
Beide berufsgenossenschaftlichen Informaitonen finden Sie unter www.vbg.de/praevention/bueroarbeit.
Inhalte dieser Seite:

- Verkehrswege

- Arbeits- und Bewegungsfläche




