
Kommunikationsflächen
Viele Bestimmungen für die Planung von Büro-Arbeitsplätzen gelten in gleicher Weise auch für Kommunikationsräume. Darüber hinaus gibt es aber auch einige spezfische Empfehlungen.

Raum- und Nutzungsart
Zunächst einmal gilt es zu unterscheiden, ob es sich bei den geplanten Flächen und Räumen um einen Kommunikationsarbeitsplatz oder um eine Tagungsstätte handelt.
- Kommunikationsarbeitsplätze sind Arbeitsplätze in Kommunikationsräumen oder in Kommunikationszonen, die zusätzlich zum persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz oder von Besuchern genutzt wird. Kommunikationsarbeitsplätze sind folglich sowohl in Besprechungs- und Konferenzräumen als auch in Büroräumen oder in Mittelzonen zu finden.
- Tagungsstätten sind Einrichtungen für Tagungen, die Räume / Funktionsbereiche für "Veranstaltung" und "Gastronomie" umfassen. Neben Räumen in Hotels, Congresscentren, Stadthallen und ähnlichen Einrichtungen können auch Seminar- und Veranstaltungsräume innerhalb eines Unternehmens Tagungsstätten sein.

Anforderungen an Kommunikationsarbeitsplätze
Die spezifischen Anforderungen an Kommunikationsarbeitsplätze werden in der DIN 16555 – Flächen für Kommunikationsarbeitsplätze in Büro- und Verwaltungsgebäuden geregelt. Die Vorgaben beruhen auf der Erkenntnis, dass in Besprechungsräumen und an Besprechungstischen oftmals über mehrere Stunden gearbeitet wird. Mit vielen Unterlagen, weswegen die Nutzer ausreichenden Platz benötigen.
Arbeitsfläche
DIN 16555 definiert die Breite und Tiefe der Tischfläche, die jedem Nutzer zur Verfügung stehen sollte:
- Die "Ansitzbreite" sollte 800 mm pro Person betragen. In Ausnahmefällen, wenn wenig Arbeitsflächenbedarf besteht, kann gemäß Norm die Ansitzbreite auf 700 mm reduziert werden.
- Die Tischtiefe sollte bei einseitiger Benutzung 800 mm betragen. Bei geringerem Arbeitsflächenbedarf kann die Tischtiefe auf 600 mm reduziert werden. Die Tiefe des Beinraums sollte jedoch 800 mm nicht unterschreiten.
Benutzerfläche
Die Benutzerfläche ist der Teil der Bodenfläche vor einem Tisch, der dem einzelnen Nutzer zur Verfügung steht. Die Tiefe der Benutzerfläche an Kommunikationsarbeitsplätzen muss gem. DIN 16555 min. 800 mm betragen.
Verkehrs- und Fluchtwege
Für Verkehrs- und Fluchtwege gelten die Bestimmungen der ASR 17/1.2.

Anforderungen an Tagungsstätten
Tagungsstätten müssen flexibel nutzbar sein. Ein wichtiger Aspekt bei der Planung und Einrichtung von Tagungsstätten ist die Integration der Technik. DIN 15906 – Tagungsstätten zeigt auch anhand ausgewählter Beispiele wie entsprechende Räume sinnvoll genutzt werden können.
Im Folgenden werden einige flächenspezfische Inhalte der Norm dargestellt:
Teilnehmerfläche
DIN 15906 gibt Empfehlungen für die Gesamtfläche, die für die Stellfläche des Mobiliars und die Benutzerfläche, die jedem Teilnehmer zur Verfügung stehen sollte.
| Bestuhlungsart | qm je Teilnehmer |
| a) Reihenbestuhlung | 1,0 bis 1,2 |
| b) Tisch in Blockform | 1,6 bis 2,5 |
| c) Tischreihen parlamentarisch | 1,8 bis 2,5 |
| d) Tisch in U-Form (mit zusätzlicher Aktionsfläche) | 3,0 bis 3,5 |
| e) offene Stuhlanordung (Moderation/Interaktion) | 2,5 bis 8,0 |
Bei größeren Räumen kann sich ein geringerer Flächenbedarf je Teilnehmer ergeben.
Tischfläche
Die Tischtiefe muss mindestens 450 mm betragen. Die Tischbreite darf bei zwei nebeneinander sitzenden Personen 1300 mm nicht unterschreiten. Zudem sollten die Tischbeine so angeordnet sein, dass sie eine freie Bewegung der Beine ermöglichen.
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