Gesetze und nationale Richtlinien
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Das "Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts" vom 8. November 2011 trat am 1. Dezember 2011 in Kraft. Wie die Vorgängervorschirft das Geräte- und Produktsicherheitsgesetzt (GPSG) regelt das ProdSG die Vermarktung von technischen Non-food-produkten und deren Überwachung. Zum Schutz der Bürger und der Arbeitnehmer sowie zur Sicherung des freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union (EU) müssen diese Produkte bestimmten, definierten Anforderungen genügen.
Im Rahmen des ProdSG werden die Grundlagen für die Vergabe und Kontrolle des "GS-Zeichens" definiert. Darüber hinaus werden die CE-Kennzeichnungspflicheten beschrieben.
Die Grundzüge des bisherigen Produktsicherheitsrechts bleiben mit der Neuordnung erhalten. Durch neue Definitionen wurde jedoch die Rechtsklarheit verbessert. Außerdem wird die Marktaufsicht gestärkt und es wurden schärfere Sanktionen für Verstöße definiert.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), zuletzt geändert am 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2907). Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen und setzt die EU-Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz in deutsches Recht um.
§ 5 ArbSchG beinhaltet die Pflicht des Arbeitgebers Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen sowie zur Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes (Gefährdungsanalyse). Detaillierte Informationen finden Sie unter www.gefaehrdungsbeurteilung.de und auf den Seiten der Gesellschaft Arbeit und Ergonomie - online e.V.

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) vom 12. Dezember 1973 (BGBl I.S 1885), zuletzt geändert am 25. November 2003 (BGBl. I S. 2325). Mit der Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit durch den Arbeitgeber soll erreicht werden, dass Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden und arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse im Betrieb verwirklicht werden können. Zudem sollen die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.

Arbeitsstättenrichtlinien / Technische Regeln (ASR)
Die ASR sind keine Rechtsnormen und haben damit keinen gesetzlichen Charakter, obwohl dies fälschlicherweise oft so gesehen wird. Sie stellen aber Regeln im Sinne von anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Regeln dar. Derzeit werden die ASR überarbeitet.
Siehe dazu auch den entsprechenden Abschnitt in Grundlagen der Planung.

Gesetzestexte können unter www.gesetze-im-internet.de nachgelesen werden.
Die Texte der neu veröffentlichten ASR finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die älteren Arbeitsstättenrichtlinien können beispielsweise auf den Internetseiten der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg im Bereich Vorschriften/Arbeitsstättenrecht nachgelesen werden.
Vertiefende Informationen zu vielen Gesetzen und Richtlinien bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin auf ihren Seiten an.
Die TÜV Media GmbH gibt eine Vorschriftensammlung zur Betriebssicherheit heraus. Diese enthält u. a. die Texte des ProdSG, des ArbSchG, des ASiG sowie erläuternde Texte. (ISBN: 978-3-8249-1649-8), Einzelpreis 19,90 Euro inkl. MwSt..




