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>Vorschriften>Gesetze / Richtlinien>Gesetze und nationale Richtlinien

Gesetze und nationale Richtlinien

Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)

Das "Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten" (GPSG) trat am 1. Mai 2004 in Kraft. Es bildet zum einen den Kernbereich des bestehenden Gerätesicherheitsgesetzes (GSG) ab (technische Arbeitsmittel und Gebrauchsgegenstände) und übernimmt zum anderen vom Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) die Auffangfunktion für Produkte, für die es kein Spezialrecht gibt, sowie die Dachfunktion bezüglich spezieller Regelungen für Verbraucherprodukte. Mit dem GPSG liegt nunmehr ein umfassendes Gesetz für technische Produkte vor. Das bestehende Gerätesicherheitsgesetz (GSG) und das bestehende Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) werden vom GPSG abgelöst. Beide traten am 1. Mai 2004 außer Kraft.
Für den Arbeitgeber bzw. Beschaffer dürfte die erweiterte Verwendung des "GS-Zeichens" ("Geprüfte Sicherheit") besonders wichtig sein. Dieses Zeichen auf einem Arbeitsmittel bedeutet, dass die Sicherheit durch eine zugelassene Stelle geprüft worden ist und damit das Sicherheitsniveau hoch ist. Bisher durfte das GS-Zeichen nur auf bestimmten technischen Produkten, z.B. auf elektrischen Geräten und auf Geräten wie Bildschirmgeräten und Tastaturen sowie auf einigen anderen Produkten angebracht werden. Jetzt darf das GS-Zeichen auch für weitere Produkte, die bisher in den Geltungsbereich des ProdSG gefallen sind, verwendet werden, z.B. für Möbel, Dekorationsgegenstände und Zubehörteile von Maschinen.
Mit der Zusammenführung von GSG und ProdSG können Hersteller zukünftig auch Produkte mit dem GS-Zeichen auszeichnen, für die das bisher nicht möglich war, wie z.B. Zubehörteile von Maschinen und Möbel. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Betriebssicherheitsverordnung von Bedeutung.

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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), zuletzt geändert am 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2907). Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen und setzt die EU-Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz in deutsches Recht um.

§ 5 ArbSchG beinhaltet die Pflicht des Arbeitgebers Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen sowie zur Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes (Gefährdungsanalyse). Detaillierte Informationen finden Sie unter www.gefaehrdungsbeurteilung.de und auf den Seiten der Gesellschaft Arbeit und Ergonomie - online e.V.

 

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Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) vom 12. Dezember 1973 (BGBl I.S 1885), zuletzt geändert am 25. November 2003 (BGBl. I S. 2325). Mit der Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit durch den Arbeitgeber soll erreicht werden, dass Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden und arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse im Betrieb verwirklicht werden können. Zudem sollen die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.

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Arbeitsstättenrichtlinien / Technische Regeln (ASR)

Die ASR sind keine Rechtsnormen und haben damit keinen gesetzlichen Charakter, obwohl dies fälschlicherweise oft so gesehen wird. Sie stellen allerdings nach der bis August 2004 gültig gewesenen Arbeitsstättenverordnung Regeln im Sinne von anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Regeln dar. Allerdings wurden die ASR über einen längeren Zeitraum nicht gepflegt und mussten und müssen daher ggf. hinterfragt werden. In der novellierten Arbeitsstättenverordnung wird an entsprechender Stelle auf Regeln verwiesen, die vom BMWA bekannt zu machen sind. Da diese aber erst von den entsprechenden Kreisen erarbeitet werden müssen, gelten beim Einrichten und Betreiben bis auf Weiteres wie bisher die Arbeitsstättenrichtlinien. Hierfür ist ein Zeitraum von maximal sechs Jahren vorgesehen. D.h., seit Inkrafttreten der neuen Arbeitsstättenverordnung am 25.08.2004 sind die bisherigen Arbeitsstättenrichtlinien gültig, längstens bis zum 31.12.2010, sofern sie nicht vorzeitig überarbeitet und bekannt gegeben werden.

Siehe dazu auch den entsprechenden Abschnitt in Grundlagen der Planung.

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Gesetzestexte können unter www.gesetze-im-internet.de nachgelesen werden.

Die Texte der neu veröffentlichten ASR finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die älteren Arbeitsstättenrichtlinien können beispielsweise auf den Internetseiten der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg im Bereich Vorschriften/Arbeitsstättenrecht nachgelesen werden.

Vertiefende Informationen zu vielen Gesetzen und Richtlinien bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin auf ihren Seiten an.

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