Gesetzlich geregelte Zeichen
Die Vergabe von Prüfzeichen erfolgt in Deutschland in zwei Bereichen, dem so genannten gesetzlich geregelten und dem ungeregelten Bereich. Dem gesetzlich geregelten Bereich zuzuordnen sind Prüfzeichen, die die Konformität mit einem Gesetz bescheinigen.
GS-Zeichen
Das bekannteste Beispiel für gesetzlich geregelte Prüfzeichen ist das GS-Zeichen (GS = Geprüfte Sicherheit): Es bescheinigt, dass bei dem Gerät bzw. Produkt davon auszugehen ist, dass dieses den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) (bis zum 30.11.11 den Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GSPG)) sowie anderen Rechtsvorschriften entspricht.
Die Verwendung des GS-Zeichens ist freiwillig. Für die Prüfkriterien werden im Allgemeinen Festlegungen der entsprechenden Normen herangezogen. Die Geltungsdauer des GS-Zeichens ist seit Einführung des GPSG auf 5 Jahre befristet. Die Vergabe des Zeichens setzt eine Baumusterprüfung sowie Kontrollmaßnahmen zur Überwachung der Herstellung der Geräte bzw. Produkte voraus.
Die Prüfung erfolgt durch unabhängige Prüflaboratorien und Zertifizierungsstellen, die von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) akkreditiert werden.
Der Verbraucher kann daher bei dem Erwerb und bei der Nutzung eines Geräts bzw. eines Produkts mit GS-Zeichen davon ausgehen, dass dieses allen relevanten nationalen gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Das seit mehr als 20 Jahren bestehende GS-Zeichen leistet einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz und unterstützt Hersteller und Handel bei der Verpflichtung, dem Verbraucher sichere Produkte anzubieten.

CE-Zeichen
Das CE-Zeichen ist kein Gütesiegel.
Es handelt sich um eine Kennzeichnung nach EU-Recht. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Die CE-Kennzeichnung bedeutet nicht, dass das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde. Das CE-Zeichen ist verpflichtend für elektrische Betriebsmittel wie Leuchten, Bildschirme, Tastaturen, Computermäuse und Peripheriegeräte.






