Weitere Prüfzeichen
Dem gesetzlich ungeregelten Bereich zuzuordnen sind die folgenden Prüf- und Qualitätszeichen:
DGUV-Test (ehemals BF-PRÜFZERT)
Das Zeichen wird seit 1984 von den berufsgenossenschaftlichen Prüf- und Zertifizierungsstellen vergeben. Geprüft und ausgezeichnet werden unter anderem IT-Produkte, Büromöbel oder Arbeitsplatzleuchten sowie verwendungsfertige Bauteile. Die Prüfung erfolgt mit unterschiedlichen Schwerpunkten wie zum Beispiel "ergonomisch", "schadstoffgeprüft", "strahlungsarm" oder "barrierefrei". Die Zusätze im Logo geben einen Hinweis, welche Aspekte bei der Vergabe dieser Prüfzeichen mit besonderen Anforderungen geprüft wurden.
www.dguv.de/dguv-test/de/produktsicherheit/pruefzeichen/index.jsp

Blauer Engel
Der "Blaue Engel" wurde zur Kennzeichnung umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen entwickelt. Zeicheninhaber ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Die Zeichenvergabe wurde an RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. delegiert. Im Bereich Büromöbel werden emissionsarme Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen nach RAL-UZ 38 ausgezeichnet.
www.blauer-engel.de

Ergonomie geprüft
Das Prüfsiegel wird für Bürodrehstühle, Bildschirmarbeitstische, Bildschirme und Software vergeben, die ergonomische Anforderungen an die Ergonomie erfüllen. Das Zeichen wird von der LGA, Nürnberg und TÜV Rheinland vergeben.

QUALITY OFFICE
QUALITY OFFICE ist kein Prüf- oder Gütesiegel im engeren Sinne sondern ein Qualitätszeichen, das auf der Basis der Leitlinie - Qualitätskriterien für Büro-Arbeitsplätze (L-Q 01-06) vergeben wird.
Die Leitlinie wurde gemeinsam von dem Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN), den Verwaltungsberufsgenossenschaften (VBG), dem Verband Büro-, Sitz- und Objektmöbel e.V. (BSO), der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und dem Initiativkreis Neue Qualität der Büroarbeit (INQA-Büro) herausgegeben. Die Leitlinie umfasst folgende Inhalte:
- Qualitäts-Anforderungen an die Grundkonzeption aller Produkte
- Qualitäts-Anforderungen an Bürostühle
- Qualitäts-Anforderungen an Büroeinrichtungen
- Qualitäts-Anforderungen an Elektrifizierung und Technikintegration
- Qualitäts-Anforderungen an Dienstleistungen
Das Quality Office Zeichen wird für Büroeinrichtungsprodukte und Dienstleister vergeben, die die Kriterien der Leitlinie L-Q 01-06 erfüllen. Zudem muss bei der Beantragung des Quality-Office-Zeichens für Produkte das Vorhandensein eines gültigen GS-Zeichens nachgewiesen werden. Die Vergabe erfolgt durch eine Selbstauskunft des Antragstellers, die durch ein unabhängiges, von den Herausgebern der Leitlinie beauftragtes, Gremium überprüft wird.
Anders als die vorgenannten Zertifikate beruht Quality Office nicht auf der Überprüfung einzelner Leistungsaspekte eines Produktes, sondern dokumentiert eine umfassende Nutzungsqualität.

Schadstoff geprüft
Das Zertifikat "Schadstoff geprüft" wird von der LGA Nürnberg vergeben. Es dokumentiert, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen (z.B. Gefahrstoffverordnung, Chemikalien Verbotsverordnung) sowie weitergehende Prüfanforderungen im Hinblick auf den Schadstoffgehalt erfüllt sind. In jährlichem Turnus werden die Produkte und Fertigungsstätten geprüft.

TCO'04 Office Furniture
das TCO-Prüfsiegel wird von der schwedischen Angestellten- und Beamtengewerkschaft Tjänstemännens Centralorganisation (TCO) für Produkte, die im Büro eingesetzt werden, vergeben. Zertifiziert werden IT-Produkte wie Bildschirme und Tastaturen, Mobiltelefone und Headsets sowie Büromöbel mit guten ergonomischen Eigenschaften.










