

| Praxisbeispiel: Agentur Syzygy Hamburg |
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|  Arbeitstische bei Syzygy, Bildquelle: eins:eins architekten
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| Wie die idealen Bedingungen für kreatives Arbeiten in ihrem Unternehmen aussehen sollten, davon hatten die Inhaber der Marketingagentur Syzygy genaue Vorstellungen. Sie wünschten sich ihre Mitarbeiter alle an einem einzigen großen Tisch sitzend, damit diese unentwegt vom direkten Ideenaustausch untereinander profitieren können. Die Gelegenheit, die bestehende und unbefriedigende Arbeitsplatzsituation zu überdenken und ihre Idealvorstellung umzusetzen, bot sich den Firmenchefs im Rahmen eines Büroumzugs. Beauftragt mit der Umsetzung wurde ein Hamburger Architekturbüro.
Die Idee des großen Arbeitstisches, an dem alle zusammensitzen, wurde dabei zum Kernstück des Entwurfs. Die Architekten entwickelten ein Tischkonzept, aus dem einzelne Tischmodule in unterschiedlichen Konfigurationen zu einem großen Ganzen zusammengesetzt, oder aber als Einzel- oder Zweiertische verwendet werden können. Der »große Tisch« im Großraumbüro besteht aus zwölf Einzeltischen. Das Besondere daran ist, dass die Mitarbeiter nicht »an«, sondern vielmehr »in« diesen Tischen sitzen. Denn die Sitzplätze befinden sich jeweils innerhalb der aus den Tischflächen ausgeschnittenen Quadraten.
Jeweils zwei der gegenüberliegenden Arbeitsplätze sind so ausgerichtet, dass die Mitarbeiter bei der Bildschirmarbeit seitlich aneinander vorbeischauen. Gleichzeitig sitzt man nah nebeneinander. Dies ermöglicht einerseits die Konzentration des Einzelnen auf seine Arbeit und andererseits die einfache Kontaktaufnahme unter den Kollegen.
Mittels Schiebewand kann der hintere Teil des Großraumbüros abgetrennt werden – dort sind die Arbeitsplätze der beiden Chefs untergebracht. Diese wollen sich einerseits in die Teamarbeit integrieren, andererseits aber auch ganz oder teilweise abschotten können. Die Schiebewand hat darüber hinaus noch weitere Funktionen: Dank der stoffbespannten Weichfaserplatte wird der Schallschutz im Raum verbessert und die Oberfläche kann zudem als große Pinnwand zum Einsatz kommen – ideal für die vielen beim Brainstorming entstehenden Notizzettel mit Aufschrieben und Skizzen.
Quelle: AIT 10/2009 – Büro- und Verwaltungsbauten
Ob die in DIN 4543-1 spezifizierte und laut Arbeitsstättenverordnung § 24 zwingend vorgeschriebene »freie Bewegungsfläche im Bürowesen« mit einer Mindestfläche von 1,5 qm je Büroarbeitsplatz (Mindestbreite und -tiefe von 1,0 m an jeder Stelle) tatsächlich erbracht sind, kann nur vor Ort festgestellt werden. Welche genauen Anforderungen bei einer nutzergerechten Planung von Büroarbeitsplätzen zwingend vorgeschrieben sind, ist unter www.buero-forum.de im Kapitel »Planen« nachzulesen und dort durch zeichnerische Beispiele leicht verständlich illustriert. |
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| Praxisbeispiel: Frankfurter Ordnungsamt
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|  Ordnungsamt Frankfurt, Bildquelle: MEIXNER SCHLÜTER WENDT
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| Büro- und Verwaltungsgebäude sind in der Regel kein Gegenstand seriöser Architekturkritik. Und das vielfach zu Recht, trotz ihrer Bedeutung für die Arbeitswelt. Die oftmals erlebbare Monotonie moderner Architektur mit ihren wiederkehrenden Glasfassaden und geschichteten Büroetagen kritisierte der Philosoph Peter Sloterdijk unlängst mit dem Verriss
»Quadratmeter ohne Eigenschaften«
und zielte damit wohl auf die heute überwiegend geltenden Prioritätenlisten in Architektur-Wettbewerben:
- Flächenproduktion steht vor Raumschöpfung,
- ausgeklügelte Stützenraster vor Atmosphäre,
- größtmögliche Grundstücksauslastung vor urbaner Vielfalt.
Wie es anders machbar ist und was ein Verwaltungsgebäude dennoch interessant macht, zeigt das Praxisbeispiel: Frankfurter Ordnungsamt.
Die Architekten MEIXNER SCHLÜTER WENDT haben für das Amt eine ebenso komplexe wie bis in die Details stimmige Raumfigur höchst raffiniert entworfen und verknüpft. Das Flächenprogramm eines mittleren Hochhauses formten die Architekten zu einer hoch verdichteten, sechsgeschossigen Gebäudeschleife. Es gibt weder Innen- noch Außenseite, keine Straßen- und keine Hoffront.
Ein »offenes Amt mit kurzen Wegen« lautete der Auftrag, der bei begrenztem Budget glänzend erfüllt wurde, ohne entwurfs- oder ausführungsbedingte Mehrkosten zu produzieren. Die verglaste, zweigeschossige Eingangshalle am Gebäudekopf wirkt wie eine Raumtasche, die aus der geschlossenen Struktur herausgeschält wurde.
Empfangstresen, Counter, Sitzbänke über den Heizkörpern sowie Wand- und Deckenkofferungen für die Technikeinbauten führen die Gebäudegeometrie im Inneren fort. Kalkuliert gesetzte Hell-dunkel-Kontraste im Mobiliar, bei opaken Glastüren sowie im Terrazzoboden erleichtern die Orientierung. Dass die Amts-Kantine auch den Bewohnern der Umgebung offen ist, dass darüber hinaus mit dem Gedanken gespielt wird, in der Eingangshalle Ausstellungen, Vorträge und Lesungen zu veranstalten, zeugt von dem nicht nur formalen Willen, sich in den Stadtteil zu integrieren.
MEIXNER SCHLÜTER WENDT sind dafür bekannt, dass sie mit Wahrnehmungen spielen. Dabei halten sie sich durchaus an die Spielregeln der Immobilienbranche, machen allerdings das ökonomisch motivierte Stapeln zum baukünstlerischen Thema. Im sonst eher tristen Frankfurter Gallusviertel – einem »Hinterhof der Bankenmetropole« – haben sie eine zwischen Funktionalität und demonstrativer Öffnung changierende grandiose Raumskulptur geschaffen. |
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| Informationen zur Gefährdungsbeurteilung
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|  www.gefaehrdungsbeurteilung.de
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| Ein neues Internetportal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterstützt Unternehmen bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Der Arbeitgeber ist nämlich gemäß Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, um entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen zu können (§ 5 Abs. 1 ArbschG).
Darüber hinaus haben Arbeitgeber mit mehr als zehn Mitarbeitern* Dokumentationspflichten: Der Arbeitgeber muss das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung festhalten (§ 6 Abs. 1 ArbschG).
* Teilzeitbeschäftigte mit wöchentlicher Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5 und mit nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 berücksichtigt.
Zur Unterstützung der Unternehmen bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bietet die BAuA unter der Internetadresse www.gefaehrdungsbeurteilung.de neben grundlegenden Informationen auch eine Datenbank, die den Zugang zu Handlungshilfen erleichtert, an. |
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|  Prof. Dr. August Schick, Dr. Christian Nocke, Dr. Markus Meis,
Bildquelle: Koelnmesse
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| Raumakustik im Büroumfeld gewinnt zunehmend an Bedeutung – entsprechend hoch ist auch der Informationsbedarf. Über 300 Teilnehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz besuchten am 12. und 13. November 2009 das
1. Symposium Büro. Raum. Akustik. Köln im Congress-Centrum der Koelnmesse.
Der Kongress wurde von der Koelnmesse in Kooperation mit dem Akustikbüro Oldenburg und dem Hörzentrum Oldenburg veranstaltet; Partner waren die ORGATEC – Internationale Leitmesse für Office & Object sowie der bso Verband Büro-, Sitz- und Objektmöbel e.V.
»Die große Teilnehmerzahl hat unsere Erwartungen übertroffen«, bilanzierte Stefan Kranefeld, Geschäftsbereichsleiter Gesundheit, Lifestyle und Objekt der Koelnmesse GmbH. »Das zeigt, dass das Symposium die Themen angesprochen hat, die viele Unternehmen und Planer aktuell vor große Herausforderungen stellen.« Hendrik Hund, Vorsitzender des bso, ergänzte: »Das Vortragsprogramm hat ein tolles Kaleidoskop der verschiedenen Aspekte von Akustik geboten. Zudem hat die Veranstaltung Informationsquellen und Ansätze aufgezeigt, um individuelle Lösungen zu finden.«
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| Im Fokus der Kongressveranstaltung stand die Frage, wie eine gelungene Raumakustik die Gesundheit am Arbeitsplatz, das Wohlbefinden in offenen Bürolandschaften und letztlich die Produktivität der Mitarbeiter fördert. Zahlreiche Vertreter aus namhaften Anwenderunternehmen – u.a. aus DAX-Konzernen, der Finanz- und Versicherungswirtschaft, aus Verwaltungsberufsgenossenschaften, Bundesministerien und Ämtern – genauso wie Büroeinrichter, Planungsgesellschaften besuchten das Symposium.
Auch die Besucher zogen ein positives Fazit. »Das Symposium hat mich aufgrund seiner Professionalität, seines hohen Anspruchs und Niveaus begeistert. Ich habe neue Informationen mitnehmen und feststellen können, wo der Markt steht. Außerdem hat die Veranstaltung dem Networking gedient, was gerade bei einem so komplexen Fachthema äußerst wichtig ist. Für mich hat es sich auf jeden Fall gelohnt, teilzunehmen«, berichtete etwa Michael Stüve, Geschäftsführer der Human Call Center Design Planungsgesellschaft mbH.
Die Teilnehmer nutzten die Kongressveranstaltung zum Erfahrungsaustausch und zur Information über Akustiklösungen, die das herstellerunabhängige Vortragsprogramm mit einer Ausstellung im Foyerbereich des Congress-Centrums Nord begleiteten. Auch hier fand die Erstveranstaltung großen Anklang. »Das Publikum ist fast nicht mehr zu toppen«, äußerte Alexander Barchfeld, Produktmanager Akustik bei der CAPAROL Farben Lacke Bautenschutz GmbH. »Wir hatten zahlreiche gute bis sehr gute Kontakte. Gleichzeitig war das Symposium ein gelungener Branchentreff, um persönliche Gespräche zu führen und Informationen rund um die Marktentwicklung auszutauschen.«
Aufgrund der überaus positiven Resonanz auf das 1. Symposium Büro. Raum. Akustik. Köln soll die Veranstaltung im nächsten ORGATEC-Zwischenjahr, vom 19. bis 20. Oktober 2011, erneut stattfinden. Darüber hinaus hat das Symposium auch wichtige Impulse für die kommende ORGATEC gesetzt. Denn die Inhalte und Ergebnisse des Symposiums werden in die ORGATEC 2010 einfließen. Dafür haben die auf der Veranstaltung diskutierten Trends und Entwicklungen wichtige Anregungen und Ideen geliefert. Eine Aktionsfläche Akustik ist bereits für die Messe im nächsten Jahr in Planung.
Die Gründe für die zunehmende Bedeutung des Themas Akustik im Büro sind unter anderem in den Trends der modernen Architektur sowie in einer zunehmenden Sensibilisierung gegenüber Geräuschpegeln und Lärm im Büroarbeitsumfeld zu suchen. Hinzu kommt, dass die Flexibilisierung von Tätigkeiten sowie die Optimierung von Pro-Kopf-Flächen in Büros eine Herausforderung an den Betrieb und Unterhalt moderner Büroarbeitsplätze bedeuten.
Die Ergebnisse des 1. Symposiums Büro. Raum. Akustik. Köln werden im Nachgang in einem Kompendium veröffentlicht, das in der Reihe »Beiträge zur psychologischen Akustik« der Universität Oldenburg erscheinen wird. |
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| Harter Wettbewerb in der Gebäudetechnik |
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|  Gefma-Mitgliederversammlung, Bildquelle: Gefma
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| Die Anbieter von Gebäudetechnik-Dienstleistungen (Facility Management) haben sich gegenseitig dazu aufgerufen, trotz des starken Wettbewerbs, bei Billigausschreibungen nicht mitzubieten. Auf der kürzlich veranstalteten Mitgliederversammlung der German Facility Management Association (Gefma) in Würzburg wurde im Rahmen der Diskussionen deutlich, dass sich Auftraggeber wie Auftragnehmer eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe wünschten. Dies setze marktkonforme Preise voraus. In der Realität sehe es jedoch so aus, dass viele Kunden bei unterbotenen Mindestpreisen eine schlechtere Qualität zunächst billigend in Kauf nehmen würden.
Die Gefma feierte mit ihren Mitgliedsunternehmen auf der Veranstaltung ihr 20-jähriges Bestehen. Der Branchenverband bezifferte das Marktvolumen für Dienstleistungen rund um die Haustechnik in diesem Jahr auf rund 55 Milliarden Euro. |
| Steuern sparen mit Computer, Internet und Telefon |
| Arbeitnehmer können Steuern sparen, wenn sie privat angeschaffte Computer, Handys oder andere IT-Geräte auch beruflich nutzen. Das Gleiche gilt für Telefon- und Internetgebühren.
Wer seinen privat angeschafften Computer »in erheblichem Umfang« auch für die Arbeit nutzt, kann die Kosten von der Steuer absetzen. Für die Finanzämter ist dabei der Anteil der beruflichen Nutzung maßgeblich. Für den Nachweis ist es sinnvoll, eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers einzureichen oder drei Monate lang die Nutzung des Computers aufzuzeichnen. Ist ein Nachweis nicht möglich, gehen die Finanzämter von einer Aufteilung von 50 zu 50 (beruflich/privat) aus. Sind die Anschaffungskosten höher als 410 Euro zzgl. Mehrwertsteuer (488 Euro inkl. Mehrwertsteuer), werden sie nicht sofort vollständig geltend gemacht, sondern müssen über drei Jahre verteilt werden. Dies gilt für den PC sowie für zugehörige Geräte wie Drucker, Monitor oder Modem inklusive der Mehrwertsteuer. Für Handys und Autotelefone beträgt der Abschreibungszeitraum fünf Jahre und für Faxgeräte sechs Jahre, wenn die jeweiligen Anschaffungskosten 410 Euro zzgl. Mehrwertsteuer (488 Euro inkl. Mehrwertsteuer) übersteigen.
Jedes Jahr sind zudem Verbrauchsmaterialien, zum Beispiel Toner, Papier oder auch Software, bis zu 410 Euro abzugsfähig.
Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Computerkurse und Software-Schulungen werden in voller Höhe als Werbungskosten anerkannt. Voraussetzung ist, dass ein Computerkurs mit der beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht und die erworbenen Kenntnisse auch im Beruf eingesetzt werden. Das muss der Kursteilnehmer nachweisen. In jedem Fall sollte er eine Teilnahmebescheinigung bei den Finanzämtern einreichen. Besser ist eine Erklärung des Arbeitgebers, die den beruflichen Anlass der Schulung deutlich macht.
Neben den Kursgebühren können die Fahrtkosten (0,30 Euro pro Entfernungskilometer bei Fahrten mit dem eigenen Auto oder Kosten für öffentliche Verkehrsmittel), Übernachtungskosten und Mehraufwendungen für Verpflegung geltend gemacht werden.
Keine steuerlichen Probleme gibt es, wenn ein Arbeitnehmer unentgeltlich Computer, Festnetztelefon, Handy oder Internetzugang seines Arbeitgebers zu privaten Zwecken nutzt. Denn die Vorteile, die ein Arbeitnehmer aus dieser Nutzung zieht, unterliegen weder der Einkommens- noch der Mehrwertsteuer.
Quelle: Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) |
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| Die Formen der Büroarbeit werden zunehmend vielfältiger |
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|  Wandelbare, offene Flächen als Basis für Non-territoriale Büros, Bildquelle: buero-forum
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| Flexibilität und Mobilität sind angesagt
»Wenn heute von attraktiven Arbeitsplätzen die Rede ist, ist längst nicht mehr nur der einzelne Arbeitsplatz gemeint, sondern vielmehr ein ganzheitliches Konzept, das für unterschiedliche Arbeitssituationen räumliche Szenarien anbietet«, war in YourOffice Letter Nr. 14 im Praxisbeispiel »Unilever in der Hamburger Hafencity« zu lesen. Bernd Fels vom Quickborner Team ergänzt darin »Die Öffnung von Raumstrukturen muss im Dienste der Arbeitsprozesse stehen und darf weder Freibrief für Flächenverdichtungen sein noch zu psychischer Überlastung führen.«
Im Fokus der aktuellen Diskussion stehen alle Formen der Zusammenarbeit, die Flexibilität bieten, eine effiziente Flächennutzung ermöglichen und vor allem förderlich für die Kommunikation zwischen den Mitarbeitern sind. Schlüsselbegriffe dafür sind Desk-Sharing, Non-territorial-Office und Telearbeit.
Unter www.buero-forum.de ist jetzt eine Übersicht erschienen, die prägnanten Aufschluss über derzeit diskutierte Formen der Büroarbeit gibt – Aufschluss beispielsweise auch darüber, welche Arbeitsschutz-Vorschriften für Telearbeitsplätze gelten. |
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